§ 1 Allgemeine Bedingungen
(1) Unsere Sprachkurse sind in Unterrichtseinheiten gegliedert. Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Sprachkurse der Perfekt Sprachschule sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
(3) Die Perfekt Sprachschule ist bemüht, die Teilnehmenden bestmöglich beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Eine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Lernniveaus wird nicht übernommen.
(4) Kann der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Stromausfall, Ausfälle von Internetanbietern oder Netzwerkknoten) nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung ausgefallener Stunden. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
(5) An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung besteht nicht.
(6) Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Buchung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
(1) Die Kurse der Perfekt Sprachschule sind nach dem Modulprinzip aufgebaut. Jedes Modul wird einzeln gebucht und bezahlt. Es besteht keine automatische Fortsetzung oder laufende Vertragsbindung.
(2) Die Buchung eines Moduls erfolgt schriftlich vor Ort oder über das Online-Anmeldeformular. Mit der Buchungsbestätigung durch die Sprachschule kommt ein verbindlicher Vertrag für das jeweilige Modul zustande.
(3) Bei Online-Buchung entsteht ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c BGB.
(4) Die Modulgebühr ist spätestens 2 Tage vor Beginn des jeweiligen Moduls vollständig zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die Sprachschule vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
(5) Eventuelle Bankgebühren, die bei der Zahlung anfallen, gehen zu Lasten des/der Zahlungspflichtigen.
(6) Nicht wahrgenommene Termine innerhalb eines gebuchten Moduls begründen keinen Anspruch auf Ersatztermin oder anteilige Rückerstattung.
(7) Der/die Teilnehmende ist allein dafür verantwortlich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Verspätungen berechtigen nicht zu einer Ermäßigung der Modulgebühr oder zu einer Rückerstattung für versäumte Unterrichtseinheiten.
§ 3 Stornierung vor Modulbeginn
(1) Wird ein gebuchtes Modul vor Beginn storniert, wird eine Einbehaltungsgebühr nach folgender Staffel berechnet:
- Bis 14 Tage vor Modulbeginn: 10 % der Modulgebühr
- Bis 7 Tage vor Modulbeginn: 50 % der Modulgebühr
- Ab 6 Tage vor Modulbeginn: 100 % der Modulgebühr
(2) Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Sprachschule.
§ 4 Widerruf
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform (z. B. per E-Mail) und muss eindeutig erklären, dass der Vertrag widerrufen wird.
(2) Der Widerruf ist zu richten an:
Perfekt Sprachschule
Dagmarstraße 8, 90482 Nürnberg
info@perfekt-sprachschule.de
(3) Beginnt das Modul auf ausdrücklichen Wunsch des/der Teilnehmenden vor Ablauf der Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Leistungserbringung.
(4) Bei Buchung in den Geschäftsräumen der Sprachschule besteht kein Widerrufsrecht, sofern gesetzlich kein Ausnahmetatbestand greift.
(5) Ein Probetermin kann nach Absprache vereinbart werden. Die Stornierung ist innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Probestunde schriftlich möglich. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, gilt die Probestunde als reguläre Unterrichtseinheit und wird in Rechnung gestellt.
§ 5 Regelung für Firmen- und Privatkurse
(1) Bei Privat- und Firmenkursen können Termine individuell mit der Lehrkraft oder der Sprachschule vereinbart werden.
(2) Eine Terminabsage muss spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei fristgerechter Absage kann der Termin verschoben werden.
(3) Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, wird der volle Stundensatz in Rechnung gestellt.
(4) Pro Termin sind mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu buchen.
§ 6 Präsenz- und Online-Unterricht
(1) Präsenzunterricht findet an den bekanntgegebenen Unterrichtsorten statt. Der Kursort ist, sofern nicht anders angegeben, Dagmarstraße 8, 90482 Nürnberg.
(2) Online-Unterricht erfolgt über geeignete Videokonferenzplattformen. Der/die Teilnehmende ist für die technische Ausstattung und eine stabile Internetverbindung selbst verantwortlich. Technische Ausfälle auf Seiten des/der Teilnehmenden begründen keinen Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
§ 7 Krankheit und Vertretung
(1) Ist die Lehrkraft erkrankt oder verhindert, wird eine qualifizierte Vertretungslehrkraft beauftragt. Der Unterricht findet wie geplant statt.
(2) Bei Erkrankung des/der Teilnehmenden besteht kein Anspruch auf Nachholung des ausgefallenen Termins.
§ 8 Pflichten der Sprachschule
Die Perfekt Sprachschule verpflichtet sich zu:
(1) Gewissenhafter Vorbereitung und Durchführung der Sprachkurse.
(2) Sorgfältiger Auswahl und Überwachung der eingesetzten Lehrkräfte.
(3) Ordnungsgemäßer Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung der Sprachschule ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Sprachschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Kursteilnehmende betreten das Schulgelände auf eigene Gefahr. Die Sprachschule haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sprachschule beruhen.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet. Änderungen der persönlichen Daten (insbesondere Adressänderungen) sind der Sprachschule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 11 Prüfungsgarantie (Perfekt-Garantie)
(1) Geltungsbereich. Die Perfekt-Garantie gilt ausschließlich für Prüfungsvorbereitungskurse der Perfekt Sprachschule. Sie ist nicht auf andere Kursformate übertragbar.
(2) Inhalt der Garantie. Besteht der/die Teilnehmende die Prüfung beim ersten Versuch nicht und hat alle unter Abs. 3 genannten Bedingungen erfüllt, hat er/sie Anspruch auf ein kostenloses Nachgespräch. In diesem Gespräch analysiert die Sprachschule gemeinsam mit dem/der Teilnehmenden das Prüfungsergebnis, identifiziert Schwächen und erarbeitet eine individuelle Lernstrategie für den nächsten Prüfungsanlauf.
(3) Voraussetzungen. Die Perfekt-Garantie greift nur, wenn sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestanwesenheit von 80 % aller gebuchten Unterrichtsstunden des Prüfungsvorbereitungskurses;
- alle vereinbarten Hausaufgaben wurden vollständig und fristgerecht erledigt;
- eine Probeprüfung wurde vor der echten Prüfung absolviert.
(4) Ausschluss der Garantie. Die Perfekt-Garantie entfällt, wenn:
- eine oder mehrere der unter Abs. 3 genannten Bedingungen nicht erfüllt wurden;
- die Prüfung aufgrund von Krankheit, persönlichen Umständen oder anderen Gründen nicht angetreten wurde;
- der/die Teilnehmende den Prüfungstermin ohne vorherige Abstimmung mit der Sprachschule gewählt hat.
(5) Umfang der Garantieleistung. Die Garantie umfasst ausschließlich das kostenlose Nachgespräch gemäß Abs. 2. Ein Anspruch auf kostenlose Wiederholung des Kurses, auf Rückerstattung der Modulgebühr oder auf sonstige Leistungen besteht nicht.
(6) Geltendmachung. Der Garantieanspruch muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geltend gemacht werden. Ein Nachweis über das nicht bestandene Prüfungsergebnis ist vorzulegen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg.
(3) Reklamationen sind schriftlich zu richten an: Perfekt Sprachschule, Dagmarstraße 8, 90482 Nürnberg, info@perfekt-sprachschule.de.
(4) Die Sprachschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Stand: 30.05.2026